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25.03.2016

Die Datenschutzerklärung auf Ihrer Website

Was heute im Internet noch rechtens ist, kann schon morgen einen Gesetzesverstoß bedeuten.

Wir nehmen deshalb heute die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung zum Anlass, unsere Kunden und Partner auf mögliche Probleme mit der Datenschutzerklärung auf ihrer Website aufmerksam zu machen. Hier haben sich hier in jüngster Zeit erhebliche neue Anforderungen ergeben.

Zum 24. Februar 2016 ist das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ in Kraft getreten. Damit soll der Verbraucherschutz im Netz verbessert werden. Außerdem soll so effektiver gegen unseriöse Unternehmen vorgegangen werden können.

Folgende Fragen sollte die Datenschutz-Erklärung beantworten: Gibt ein Shopbetreiber die Daten an Banken oder DHL weiter? Was passiert mit den Daten aus Anfrageformularen? Was ist mit Nutzerdaten, die für eine Bonitätsprüfung weiter gegeben werden? An wen werden Daten bei Gewinnspielen oder Werbung weiter gegeben?

Formal gilt es für Seitenbetreiber, folgende Änderungen zu beachten:

  • Die Datenschutzerklärung muss als eigenständige Seite angelegt sein. Es genügt nicht mehr, die Datenschutzerklärung als Absatz unter dem Impressum einzufügen.
  • Die Datenschutz-Seite sollte von jeder Seite des Internetauftritts aus mit einem Klick erreichbar sein. Idealerweise ist sie im Footer oder Header der Seite zu finden.
  • Auch die inhaltlichen Vorgaben für Datenschutz-Erklärungen sind vom Gesetzgeber verschärft worden. Es gilt also, seinen Usern genau zu erläutern, welche Cookies, PlugIns oder Trackingtools personenbezogene Daten aufzeichnen und an wen diese Daten weitergegeben werden.
  • Besonders bei Social Media PlugIns ist neuerdings Vorsicht geboten: Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Urteil den Like-Button von Facebook für rechtswidrig erklärt. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, jedoch werden sich andere Gerichte möglicherweise daran orientieren.

Was genau all diese Änderungen für Ihre Webseite bedeuten, finden wir in gerne für Sie heraus. Der Aufwand dafür beträgt ca. ein bis zwei Stunden.

  • Falls es noch keine eigenständige Seite „Datenschutzerklärung“ auf Ihrer Website gibt, legen wir diese an und übertragen die bereits vorhandenen Datenschutz-Infos aus Ihrem Impressum.
  • Wir überprüfen alle technisch relevanten Themen und korrigieren bzw. ergänzen die notwendigen Infos auf Ihrer Seite „Datenschutzerklärung“.
  • Sie bekommen von uns im Anschluss eine Zusammenfassung, was inhaltlich von Ihnen noch geändert bzw. ergänzt werden sollte.

Wir bitten Sie zu beachten, dass diese Info keine Rechtsberatung ist und wir keine Gewähr für Rechtssicherheit übernehmen können.

Wenn Sie Interesse an einer Überprüfung Ihrer Datenschutz-Erklärung haben, dann freuen wir uns auf Ihre Rückmeldung per Mail an s.sommerfeld@remove-this.datamints.com.