Matomo und das TTDSG - eine gute Kombi
Das TTDSG soll zum 1.12.2021 in Kraft treten. Ab dann sind Sie mit Matomo (bei Verwendung ohne Cookies) bestens beraten.
Das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) soll zum 1. Dezember 2021 in Kraft treten. Darin ist eindeutig (endlich!) geregelt, wie und in welchem Umfang Nutzerdaten erhoben und gespeichert werden dürfen.
Sie möchten den Gesetzentwurf selbst lesen? Bitte hier entlang!
Da wir unseren Kunden generell zu Matomo raten und die Software als SaaS-Lösung auch selbst anbieten (mehr dazu hier) fühlen wir uns bestätigt, diese auch weiterhin als Tracking-Tool zu verwenden: Ohne Cookies selbstverständlich!
Übrigens: den dazu passenden Artikel zum Thema "Matomo für Besucher-Statistiken auf Webseiten datenschutzkonform und ohne Einwilligung nutzen" bietet die Website Dr. DSGVO unter diesem Link.
Sie möchten weitere Infos zum Thema "Matomo"? Melden Sie sich gerne bei unserer Expertin Barbara Aigner per E-Mail oder unter der Nummer +49 (0) 8856 / 830 83-25.