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27.04.2016

Abmahn-Gefahr: die Like-Buttons von Facebook, Google+ & Co.

Wer den Facebook-Like-Button auf seiner Website eingebunden hat, verstößt gegen deutsches Datenschutzrecht.

Datenschützer laufen schon lange Amok gegen den Facebook Like-Button. Das Soziale Netzwerk sammelt über diese Buttons nämlich Daten ohne Wissen der Nutzer. Das geht so nicht, hat das Landgericht Düsseldorf nun entschieden, denn diese Funktion verstößt gegen das deutsche Datenschutzrecht.

Prinzipiell können alle Webseiten abgemahnt werden: Online Shops, Dienstleister, Unternehmen, Seiten mit Werbung oder Affiliate-Seiten. Private Seiten verstoßen ebenfalls gegen das Datenschutz-Recht, wenn sie den Like-Button einbinden.

Abmahnungen wegen des Like-Buttons

Es gab schon Abmahnungen wegen dieses Buttons, weil das Facebook-Plugin Daten der Besucher ungefragt überträgt. Das ist jedoch nur mit der Zustimmung der Nutzer erlaubt, da es sich um personenbezogene Daten handelt. Das Spannende ist weiterhin, dass die Website-Besucher nicht einmal Mitglied bei Facebook sein müssen, dennoch werden ihre Daten an Facebook übertragen.

Die Datenschützer werden jubeln, wenn diese Datensammelei ein Ende hat.

Was soll ich als Website-Betreiber jetzt tun?

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es könnte durchaus sein, dass eine andere Instanz wieder anders entscheidet. Das erscheint aber eher unwahrscheinlich. Das Urteil ist zwar nur zu Facebook gesprochen worden, betrifft aber auch alle anderen Plugins von Social Media Seiten wie twitter oder Google+.

Als Seitenbetreiber sollte man dennoch handeln. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, bedeutet das, dass ein reiner Hinweis in der Datenschutzerklärung nicht reicht. Deshalb sollten - vorsorglich - Like- und Share-Buttons, die per Plugin eingebunden sind, von der Seite entfernt werden.

Die Alternative wäre, über einen reinen Link (dabei kann auch das Facebook-Symbol eingebunden werden) auf seine Facebook-Seite zu verweisen. Da hierbei keine Daten übertragen werden gibt es auch nichts zu befürchten.

Die Alternativen: 2-Klick-Lösung oder Shariff

Die 2-Klick-Lösung ist aus datenschutzrechtlicher Sicht auf jeden Fall besser, aber möglicherweise auch noch nicht ausreichend. Hier werden genau die selben Daten an Facebook übertragen wie beim Like-Button, allerdings einen Klick später. 

Eine weitere Option könnte auch Shariff sein. Hier steht zwischen dem User und Facebook ein Skript, das verhindert, dass die sozialen Netzwerke gleich bei Seitenaufruf Daten abgreifen. Erst, wenn der User selbst aktiv wird werden Daten übertragen.