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04.04.2016
SSL-Zertifikat: Ohne kann teuer werden
Der Schutz von Kundendaten wird für Website-Betreiber immer wichtiger.
§ 13, Absatz 7 Telemediengesetz besagt, dass die unverschlüsselte Übertragung von personenbezogenen Daten seit Juli 2015 mit einem Bußgeld belegt werden kann. Jeder, der ein Kontaktformular oder einen Blog mit Kommentarfunktion auf seiner Seite anbietet, sollte deshalb ein SSL-Zertifikat implementieren.
Wenn Sie ein SSL-Zertifikat brauchen, dann melden Sie sich jetzt gleich bei uns!
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung per Mail an s.sommerfeld@. datamints.com