Geteilt und abgemahnt....

Wer in Sozialen Netzwerken urheberrechtlich geschützte Bilder unbedacht verbreitet, kann schnell abgemahnt und zur Kasse gebeten werden.

Bildrechte in Sozialen Netzwerken: ganz schön undurchschaubar

Wie oft sieht man auf Social Media Plattformen ein schönes Bild und teilt es schnell und einfach mit seinen Freunden? Das passiert täglich millionenfach. Ob Facebook, Pinterest, Instagram, Flickr, Google+ oder Twitter - süße Kätzchen, verspielte Hundewelpen, lustige oder inspirierende Sprüche gehen eigentlich immer.

Um die entsprechenden Nutzungsrechte kümmern sich dabei - leider - die wenigsten. Hier bewegt sich jeder Social-Media-Nutzer auf unsicherem Terrain. Denn: wer Bilder „klaut“, muss unter Umständen und im schlimmsten Falle mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Zumindest aber mit einer Abmahnung, aus der sich auch ein Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch ableiten lässt.

Wer das Urheberrecht verletzt riskiert im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren.

Lesen Sie mehr über die Fallstricke beim Teilen von Bildern in Sozialen Netzwerken.

Achtung: Firmeninhaber in der Pflicht

Besonders Unternehmer mit eigenen Seiten in den Sozialen Netzwerken sind IMMER in der Pflicht. Denn alles, was deren Fans auf die Unternehmensseite posten, gilt urheberrechtlich als Eigentum des Unternehmens. Aufrufe an die Fans, lustige Fotos zu posten, können so leicht nach hinten losgehen. Und: Je größer die Audienz, desto höher werden später unter Umständen die Geldforderungen der wirklichen Urheber.

Generelles zu Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht & Co.

Es gibt einige Rechte, die man beim Fotografieren und Veröffentlichen beachten muss. Das sind:

Urheberrecht:

Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten. Dieses Recht umfasst das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Ausstellungsrecht. Ausschließlich dem Urheber steht das Recht zur "öffentlichen Zugänglichmachung" zu.

Persönlichkeitsrecht:

Sind wenige Personen deutlich als Bildinhalt abgebildet, so müssen die Persönlichkeitsrechte dieser Personen gewahrt werden. Bedeutet: Sie müssen gefragt werden, ob sie einer Veröffentlichung zustimmen.

Markenrecht:

Wenn auf einem Foto Marken zu erkennen sind und diese zur Bildkomposition gebraucht werden, greift das Markenrecht. Das bedeutet, dem Fotograf ist es ohne Zustimmung des Rechtsinhabers untersagt, seine Marke 'im geschäftlichen Verkehr' zu benutzen, also damit Geld zu verdienen, es zur Werbung für ein anderes Produkt zu verwenden etc. Ist das Markenprodukt lediglich beiläufig im Bild zu sehen, dürfte es keine Probleme geben.

Verwandte Schutzrechte:

Dies betrifft unter anderem Tanzkunst, pantomimische Werke, Kunstwerke, Gebäude, Filme oder Geschmacksmuster: Erkennt man auf einem Bild solche schöpferische Werke, die eindeutig identifizierbar sind, dann greift dieses Schutzrecht. Werke, die "sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden", dürfen "von jedem mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder Film vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben werden".

Screenshots

Wenn man aus einem Foto, einer Website oder einem Video einen Screenshot erstellt, dann unterliegt dieser den gleichen Rechten wie ein Bild.

Lizenzbedingungen von Bilddatenbanken

Bilddatenbanken, wie etwa Fotolia oder Shutterstock, haben generell eigene Lizenzbedingungen, zu denen sie die Bilder ihrer Nutzer anbieten. Ein genauer Blick lohnt, denn es gibt unterschiedliche Lizenzen für unterschiedliche Nutzungsvarianten. Nicht alle angebotenen Fotos sind zum Beispiel auch für das Posten auf Sozialen Netzwerken freigegeben. Das sollte vorher geklärt sein, sonst drohen empfindliche Strafen. Die Datenbank-Betreiber schreiben sich in ihren Nutzungsbedingungen von möglicher Schuld frei und übertragen die Sorgfaltspflicht generell komplett auf den Käufer.

Nutzungsbedingungen (hier: fotolia) sollten immer gut durchgelesen werden.
Nutzungsbedingungen (hier: fotolia) sollten immer gut durchgelesen werden.

Lizenzfreie Bilder

Unter diesem – leider irreführenden – Stichwort bieten Bilddatenbanken Bilder an. Das bedeutet nicht, dass man diese Bilder einfach gratis übernehmen darf. Hier gibt es Nutzungsverträge, die genau regeln, in welcher Art und Weise und auf welchen Medien man die Fotos verwenden darf und wie und wo der Fotograf genannt werden muss.

CC-Lizenz

Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die sechs verschiedene Standard-Lizenzverträge anbietet, um Urhebern rechtliche Hilfestellung bei der Veröffentlichung ihrer Werke zu geben. Durch CC-Lizenzen bekommen Interessierte zusätzliche Freiheiten von den Urhebern zugestanden.

Es gibt einige Webseiten, die Bilder anbieten – komplett kostenfrei und ohne an jedwelche Bedingungen geknüpft zu sein: unter anderem sind das Unsplash, picjumbo oder gratisography. Hier muss nicht einmal der Urheber genannt werden

Unsplash bietet Fotos unter Creative Commons Lizenzen an.
Unsplash bietet Fotos unter Creative Commons Lizenzen an.

Was bedeutet es, wenn ich Fotos in Sozialen Netzwerken teile?

Die Nutzungsbedingungen von Facebook sollte man sich gut durchlesen.
Die Nutzungsbedingungen von Facebook sollte man sich gut durchlesen.

Auch hier gibt es Allgemeine Geschäftsbedingungen, an die man sich zu halten hat und denen man bei Beitritt zur Community zugestimmt hat. Gelesen haben sie vermutlich die wenigsten...  Dabei steht dort nicht selten, dass man mit dem Hochladen auch sein Urheberrecht an das Netzwerk abtritt.

Ein Auszug aus den Nutzungsbedingungen von Facebook:

"Sie übertragen Facebook hiermit eine unabänderliche, unbefristete, nicht exklusive, übertragbare, hiermit vollständig bezahlte, weltweit gültige Lizenz (mit dem Recht sie weiter zu lizenzieren), alle Nutzer-Inhalte zu verwenden, kopieren, veröffentlichen, streamen, speichern, öffentlich aufzuführen, zeigen, übertragen, scannen, neu zu formatieren, verändern, redigieren, übersetzen, auszugsweise zu nutzen, adaptieren und zu verbreiten, die Sie bei Facebook einstellen (..)"

Das bedeutet nichts anderes, als dass Facebook sich das Recht herausnimmt, alles, was Sie dort einstellen ebenfalls nutzen zu dürfen. "Halt", sagen Sie. "So einfach ist das doch nicht. So ein Bild hat ja Metadaten, die seine Herkunft und meine Urheberschaft beweisen!" Stimmt, aber auch das hat Facebook bedacht: alle Bilder, die auf der Plattform hochgeladen werden, verlieren automatisch ihre Metadaten. Ob Facebook sich diese Rechte nehmen darf, ist zu bezweifeln, denn Facebook prüft nicht, ob Sie der Urheber der eingestellten Fotos sind. Wenn Sie also schon selbst keine Rechte an einem Bild haben, wie sollen diese dann an Facebook abgetreten werden? Das wird von irgendeinem Gericht noch zu klären sein. Entsprechende Anklagen gegenüber Facebook gab es schon häufiger – einen Prozess hingegen noch nicht.

Für Google+ gilt:

Ist man gleichzeitig Urheber des Bildes, kann man seine Motive verwenden, wie es einem beliebt. Ist man nicht der Urheber muss man sowohl das Recht haben, das Bild hochzuladen, als auch das Recht, die Lizenz an Google weiterzugeben. Auch hier: Gründliches Überlegen lohnt, ob fremde Inhalte gepostet werden sollten.

Twitter:

Auch Twitter erteilt man durch das Hochladen von Fotos automatisch eine unentgeltliche, nicht-exklusive und weltweit gültige Lizenz.

Eigene Bilder in Sozialen Netzwerken veröffentlichen

Manch einer denkt sich jetzt vielleicht: "Na dann mach ich meine Bilder halt selber!“ Das geht gefahrlos...

Fast! Wenn Personen darauf abgebildet sind, müssen auch hier die Persönlichkeitsrechte dieser Personen gewahrt werden. Es gilt das "Recht am eigenen Bild“. Man braucht also eine schriftliche Einwilligung der abgebildeten Personen, dass man die Bilder veröffentlichen darf.

Ausnahme: Bei Bildern der Zeitgeschichte, wenn Personen eindeutig nur als Beiwerk auf dem Bild zu sehen sind, bei Fotos von Versammlungen, Demonstrationen oder ähnlichem.

Was tun, um eigene Bilder zu schützen?

Eigene Bilder zu erstellen verhindert zwar erfolgreich, dass man anderer Leute Urheberrechte verletzt, allerdings kann es im Gegenzug passieren, dass die eigenen Urheberrechte ebenfalls mit Füßen getreten werden.

Wer das nicht will, sollte es schlicht vermeiden, eigene (und/oder fremde) Bilder in Sozialen Netzwerken zu veröffentlichen. Wenn es dennoch nicht ohne geht, haben wir hier noch ein paar Tipps, die es anderen schwerer machen, sich meine Inhalte anzueignen:

  • Die AGB der Sozialen Netzwerke lesen und verstehen – auch wenn's nervt...
  • Die Privatsphäre-Einstellungen der einzelnen Netzwerke soweit ausschöpfen, wie möglich. Google+ etwa bietet die Möglichkeit, das Teilen von Fotos zu verhindern. (Allerdings könnte ein begeisterter User sich dann immer noch das Bild herunterladen und selbst wieder veröffentlichen... Ganz wasserdicht ist keine dieser Optionen.)
  • Bilder mit Wasserzeichen versehen und/oder einen Copyright-Vermerk einbauen.
  • Bilder, die einem besonders am Herzen liegen, wirklich nicht online stellen - oder mit den Konsequenzen leben!
  • Bilder so verkleinern – dass sie weniger Anreiz bieten, "geklaut" zu werden. Hier sollte man allerdings die geforderten Mindestgrößen der Sozialen Netzwerke im Hinterkopf haben. Sonst werden Fotos entweder verzerrt, pixelig oder gleich gar nicht wiedergegeben.
Beratung von unserer Online-Redakteurin

Haben Sie Fragen zu Themen rund um Social Media, Bildrechte oder Online-Redaktion?

Gerne sind wir für eine unverbindliche Erstberatung für Sie da - rufen Sie an, schreiben Sie eine kurze E-Mail oder lassen Sie sich einfach zurückrufen!


Frau Christiana Klapper
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